Ihre Notrufmeldung

9 wichtige Punkte, die Sie auf keinen Fall vergessen sollten:

  1. Wo ist es passiert? Ortsangabe - Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben. Sie sind am Unfallort fremd? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.
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  2. Was ist passiert? Umschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen prägnanten Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, Bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc.
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  3. Für Mobiltelefonbesitzer:
    Hier müssen die Angaben besonders präzise sein, da Sie mit Ihrem Telefon nicht geortet werden können. Für Bundesautobahnen und Kraftfahrtbundesstraßen ist die Kilometerangabe und die Fahrtrichtung von entschiedener Wichtigkeit, denn ein Wenden auf Autobahnen ist nicht möglich. Eine genaue Ortsangabe könnte folgendermaßen sein: Bundesautobahn A 93 - München - Regensburg, Fahrtrichtung Regensburg, zwischen Abensberg und Hausen, bei Km 230,5.
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  4. Wie viele Verletze/Erkrankte? Bitte teilen Sie uns möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei größeren Unfällen reicht eine wohlüberlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.
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  5. Welche Art der Verletzung/Erkrankung? Bitte nennen Sie uns auch die Art der Verletzung oder Erkrankung, damit evtl. weitere geeignete Einsatzmittel gleich mitentsandt werden können.
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  6. Wer meldet das Ereignis? Nennen Sie uns bitte ihren Name und eine Rückrufnummer für Nachfragen und falls möglich bleiben Sie in Reichweite dieses Apparates. Erwarten Sie unsere Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung.
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  7. Erste Hilfe und Eigenschutz geht aber in jedem Fall vor.
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  8. Bitte bedenken Sie, daß jede ungenaue oder fehlende Angabe zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen kann, die im Einzelfall lebenswichtige Minuten verstreichen lässt.
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  9. Der Notruf läuft automatisch bei der Rettungsleitstelle Rheingau-Taunus in Bad Schwalbach auf (Sofern, Sie befinden sich im Rheingau-Taunus-Kreis), die dann die erforderlichen Maßnahmen einleitet. Es empfiehlt sich daher nicht, den Notfall etwa der Gemeindeverwaltung oder einem Feuerwehrangehörigen mitzuteilen, da von diesen der Notruf ohnehin nur an die Leitstelle weitergeleitet werden kann. Man muß also unbedingt selbst sofort die Notruf-Nummer 112 anrufen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

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Zuletzt Bearbeitet von: tobias.mueller@FF-Georgenborn.com
Stand: Monday, 31 December 2001, 11:42 Uhr